Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeitsbereich: Unternehmer (B2B) für Produkte der Marke akkut
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: "AGB") der MLINE Vertriebs- und Produktions GmbH (kurz „MLINE“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von MLINE für sämtliche Produkte unter der Marke akkut an Unternehmen ("Auftraggeber" bzw. „Händler“), unabhängig davon, ob gesondert darauf verwiesen wird oder nicht.

1.2 Diese AGB gelten für alle Produkte der Marke „akkut“ sowie für Distributionsprodukte anderer Hersteller.

1.3 Von diesen AGB und den im Anhang dargestellten Einkaufskonditionen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen immer der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MLINE.

1.4 Diese AGB gelten für alle Hard- und Softwareprodukte und Leistungen unter der Marke akkut.

2.1 Alle Angebote von MLINE sind stets freibleibend. Angaben in Prospekten, Katalogen, Webseiten, Webshops und anderen schriftlichen Unterlagen sind für MLINE unverbindlich.

2.2 Die Bestellung bei MLINE via E-Mail, Telefon oder persönlich gilt als ein bindendes Angebot, das nach eigener Wahl von MLINE angenommen werden kann. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben und geben ein für Sie verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.

2.3 Nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt lediglich den Eingang Ihrer Bestellung, stellt aber noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar.

2.4 Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung zustande. Die Ausführung der Bestellung gilt jedenfalls als Annahme.

2.5 Der Vertrag für Softwareprodukte kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein Abonnement abschließen und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief an MLINE Vertriebs- u. Produktions GmbH, Laxenburger Straße 238, A- 1230 Wien, per E-Mail an office@mline.com bzw. online im Kundenbereich der Webseite gekündigt werden.

2.6 Der Kaufvertrag kommt mit der MLINE Vertriebs- u. Produktions GmbH zustande.

2.7 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise gemäß der am Versandtag gültigen und im Webshop unserer Website abgebildeten Preisliste von MLINE zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten.

2.8 Bei Abonnements ist die Preisänderung vom Zeitpunkt der Anpassung an gültig und wird mit der der nächsten Fakturierung vorgeschrieben.M LINE wird den Auftraggeber aber über bevorstehende Preisänderungen vorab informieren. Übersteigen die Preissteigerungen den Schwellenwert von 10%, ist der Auftraggeber zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Die Auflösungserklärung muss binnen 30 Tagen ab Verständigung über die bevorstehende Preisänderung abgegeben werden.

2.9 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

3.1 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber.

3.2 Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die vom Auftraggeber zu widerlegende Vermutung, dass die Software bzw. die Programmadaptierungen in all ihren Funktionen mängelfrei einsatzfähig ist.

3.3 Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

3.4 MLINE ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Dabei entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3.5 MLINE erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs). Die jeweiligen SLAs legen den genauen Umfang der Dienstleistungen von MLINE fest. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt MLINE die Dienstleistungen während der bei MLINE üblichen Geschäftszeiten bzw. laut SLA.

3.6 MLINE wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

3.7 Leistungen durch MLINE, welche vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei MLINE gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei MLINE üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder sonstige nicht von MLINE zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.8 Sofern MLINE auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Konditionen und Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. MLINE ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen und Produkte verantwortlich. Jedes Auswahlverschulden von MLINE wird, sofern rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

4.1 MLINE behält sich ausdrücklich das Recht vor, nur solche Auftraggeber zu beliefern, die ihren Sitz in Österreich bzw. Deutschland haben.

4.2 Die von MLINE genannten Lieferzeiten bzw. Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Lieferung an MLINE durch die Lieferanten von MLINE.

4.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Anwendungsbereich dieser AGB geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Auftraggebers gebunden. Demgemäß verpflichtet sich der Auftraggeber, die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen auf Rechtsnachfolger zu überbinden, widrigenfalls MLINE zur vorzeitigen Auflösung der abgeschlossenen Verträge berechtigt ist. MLINE ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

4.4 Die Lieferung erfolgt unfrei an die vereinbarte Lieferadresse. Die Auswahl der Versandart erfolgt durch MLINE.

4.5 Die Kosten des Versandes trägt der Auftraggeber. Dieser Zuschlag errechnet sich anhand der aktuellen Transportkosten. Er entspricht der am Versandtag gültigen Transportpreisliste von MLINE zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese finden Sie bei Bestellabschluss im Webshop im Warenkorb und bei Bestellungen via E-Mail oder Telefon auf der Auftragsbestätigung.

4.6 Für die Lieferung, insbesondere für Lieferverzug, Transportschäden und Verlust, ist eine Haftung von MLINE ausgeschlossen.

4.7 Alternativ ist nach Voranmeldung eine Abholung am Standort der MLINE Vertriebs- u. Produktions GmbH, 1230 Wien, Laxenburgerstraße 238 zu den auf https://akkut.at/ ersichtlichen Öffnungszeiten möglich. In diesem Fall entfällt ein etwaiger Verpackungs- und Transportkostenzuschlag.

4.8 Bei Abschluss eines Software-Abonnement und der Zustellung der für die Verwendung der Software benötigten Zugangsdaten per E-Mail, entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Versandkosten.

4.9 Unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung, Pandemien, etc., begründen unabhängig davon, ob diese bei MLINE oder bei einem Hersteller oder Lieferanten eintreten, keinerlei Ansprüche des Auftraggebers, welcher Art auch immer, gegen MLINE. Treten solche Umstände oder Hindernisse auf, ist jede Vertragspartei nach einem Lieferverzug von zumindest sechs Wochen berechtigt, vom Vertrag vorzeitig zurückzutreten.

4.10 Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie alle sonstigen Produktänderungen im Rahmen einer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus gegen MLINE ein Anspruch entsteht.

4.11 Vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, ist die bloße Lieferung der physischen Ware geschuldet, nicht jedoch ein Service, ein Einbau, eine Installation, die softwaremäßige Betreuung noch die Bereitstellung eines Supports. Bei aktivem Abonnement unserer Softwareprodukte sind die softwaremäßige Betreuung und die Bereitstellung eines Supports entgeltlich möglich.

5.1 MLINE behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag, auch zukünftiger Forderungen samt Nebenforderungen (z.B. Transportkosten, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen), vor.

5.2 Im Fall der Weitergabe von nicht vollständig bezahlter Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Dritten aus dieser Weitergabe ab und verpflichtet sich, diese Forderungsabtretung entsprechend auf den Rechnungen an den Dritten oder in seinen Büchern zu vermerken.

5.3 Im Fall des Zahlungsverzuges und nach Verstreichen der in der 2. Mahnung gesetzten Nachfrist ist MLINE berechtigt, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten, die den offenen Forderungen entsprechenden Produktgruppen (Artikel) an sich zu nehmen und bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag zu verwahren. Das Ansichnehmen und die Verwahrung der Produkte gelten nicht als Vertragsrücktritt durch MLINE. Die sonstigen Rechte von MLINE aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt bleiben hiervon unberührt. Im Fall von Softwareprodukten werden der Zugang sowie die Verwendung der jeweiligen Dienstleistung unterbunden.

5.4 Soweit dem Auftraggeber von MLINE Softwareprodukte überlassen werden oder dem Auftraggeber die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Auftraggeber das nichtausschließliche, nicht übertragbare auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

6.1 MLINE ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten wenn sich nach Bestellung die Finanzlage bzw. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach berechtigter Ansicht von MLINE nachhaltig negativ ändert und der Auftraggeber nach erstmaliger Aufforderung durch MLINE die Begebung von Sicherheiten oder die Leistung von Vorauszahlungen ablehnt.

6.2 MLINE ist nach eigener Wahl berechtigt, von allen Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft des Auftraggebers wesentlich ändern, wie etwa durch Änderung der Mehrheitsverhältnisse an der Gesellschaft des Auftraggebers.

6.3 Entsteht MLINE durch den unsachgemäßen Umgang mit den von MLINE bezogenen Hard- und Softwareprodukten oder mit den von MLINE bereitgestellten Werbemitteln, durch Falsch- oder Fehlinformation oder durch ein anderes für MLINE schädigendes Verhalten des Auftraggebers ein Schaden, ist MLINE berechtigt, die Belieferung dieses Auftraggebers zu beenden sowie von jeder anderen vertraglichen Verpflichtung zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.4 Bei Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber unverzüglich sämtliche ihm von MLINE überlassene Unterlagen und Dokumentationen an MLINE zurückzustellen.

6.5 Ein generelles Rückgaberecht für Händler wird ausgeschlossen und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform. Sollte eine ausdrückliche Einräumung eines Rückgaberechts vereinbart werden, verpflichtet sich MLINE in diesem Fall ausschließlich zur Rücknahme solcher Produkte, die
  • unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist ab Auslieferung an den Händler an MLINE zurückgesandt werden
  • zum Zeitpunkt der Bestellung keine Aktions-, Abverkaufs- oder Auslaufprodukte waren oder in der Preisliste von MLINE nicht mehr geführt wurden,
  • originalverpackt, unverschmutzt und unbeschädigt retourniert werden,
  • Verpackungen von Retourwaren, deren Zustand einen sofortigen Weiterverkauf der Retourware nicht zulässt, werden von MLINE neu verpackt. Die Kosten hierfür trägt der Händler.
  • der Retoursendung der Lieferschein oder die Rechnung für die retournierten Produkte im Original oder in Kopie beigelegt ist,
  • auf der Retoursendung der schriftliche Vermerk „RETOURWARE“ enthalten ist,
  • der Händler von MLINE im Monat der Retoursendung weitere Ware in zumindest gleicher Höhe der Bestellsumme der Retourware bestellt,
  • der Bestellwert der Retourware im Monat die Bestellsumme des Vormonats nicht übersteigt,
  • die Kosten der Retoursendung vom Händler getragen werden.

6.6 Bei berechtigter Rückgabe stellt MLINE dem Auftraggeber eine Gutschrift in jener Höhe aus, welche den Preisen für die Retourware zum Zeitpunkt der Retoursendung entspricht („tagesaktueller Preis“). Die veränderten tagesaktuellen Preise sind für die Auftraggeber auf der Website von MLINE (https://akkut.at/) abrufbar. Eine Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

7.1 MLINE leistet hinsichtlich eigener Hard- und Softwareprodukte die gesetzliche Gewähr. §924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige von MLINE an Auftraggeber überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte, sofern es sich um Garantieleistungen handelt und diese dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden.

7.2 Jede, über die vom Vorlieferanten von MLINE hinausgehende Haftung oder Gewährleistung, ist ausgeschlossen. MLINE ist nach eigener Wahl berechtigt, Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung, Schadensatz oder welchem Rechtsgrund auch immer, direkt an den jeweiligen Vorlieferanten zu übertragen, wozu der Auftraggeber seine Vorabzustimmung erklärt.

7.3 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprodukt ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber gegenüber MLINE reproduzierbar ist.

7.4 Beschränkungen über Gewährleistung und Schadenersatz, die auf den Produkten selbst, auf der Verpackung angegeben oder dem jeweiligen Produkt beigepackt sind, gehen anderen diesbezüglichen Bestimmungen vor.

7.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere solche Mängel oder Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Inbetriebnahme, Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, mangelhaften Einbau, natürliche Abnützung und Einflüsse von außen (z.B. Kälte, Hitze, Störungen durch elektronische Geräte und Kabelverbindungen oder Antennen) einen Bedienungsfehler, eine betriebsbedingte Abnutzung (z.B.: Akkus jeglicher Art und Bauweise), den Betrieb mit falscher Stromspannung, Brand, Blitz, Explosion, Feuchtigkeit, normalen Verschleiß, Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen, Drittsoftware und Parameter, fehlerhafte Programm- oder Softwaredaten oder die unsachgemäße Verbindung mit anderen Hardwarekomponenten Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.6 MLINE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Komponenten zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.

7.7 Die Gewährleistung entfällt ferner wenn Seriennummer oder Siegel, die am Produkt angebracht sind, entfernt wurden.

7.8 Gewährleistungen können nur gegen Vorweis eines entsprechenden Verkaufsbeleges und, sofern für das betreffende Produkt ausgegeben, mittels Garantiekarte in Anspruch genommen werden oder im Falle von Software-Produkten ein aktives Abonnement vorliegt.

7.9 Mangelhafte Hard- und Softwareprodukte sind unverzüglich nach Auftreten des Mangels schriftlich oder per E-Mail an MLINE zu melden. MLINE ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von MLINE ausschließlich durch Reparatur, Austausch bzw. durch Mängelbeseitigung der Programmierung bei Softwareprodukten. Für Teile, die eine beschränkte Lebensdauer in Abhängigkeit von Benutzung, Behandlung und Pflege haben, leistet MLINE nur eingeschränkt Gewähr.

7.10 Ergibt die Überprüfung am Hard- oder Softwareprodukt nach Gewährleistungsanzeige, dass kein Mangel vorliegt, dann sind die Kosten dieser Überprüfung vom Auftraggeber zu tragen.

7.11 Bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche, aus welchem Grund auch immer, ist der Händler verpflichtet, die in diesen AGB übernommen Verpflichtungen seinen Kunden aufzuerlegen und an diese zu überbinden.

7.12 Die Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne, einschließlich solcher Schäden, die aufgrund einer Funktionsstörung in der Sphäre des Auftraggebers oder eines Dritten auftreten, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §2 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.

7.13 Die Haftung von MLINE für Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter, sowie im Fall eigenmächtiger Abänderung der Software, der Konfiguration oder der Verbindung mit Komponenten, die von MLINE oder dem Hersteller nicht ausdrücklich empfohlen wurde, ist ausgeschlossen.

8.1 Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Forderungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann unter folgenden Zahlungsarten auswählen: Kreditkarte (Visa, Mastercard), Sofortüberweisung via Klarna, PayPal und Rechnung. Bei Zahlung via Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung via Klarna erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister „Unzer“ der Unzer GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg, Deutschland an den wir Ihre im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilten Daten ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung weitergeben.
  • Kreditkarte: Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet. Bei Kauf eines kostenpflichtigen Software-Abonnement können diese Kreditkartendaten mit Ihrer Zustimmung auch gespeichert und für wiederkehrende Zahlungen verwendet werden.
  • Sofortüberweisung via Klarna: Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Klarna durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
  • PayPal: Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
  • Rechnung: Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit die Zahlung auf offene Rechnung schriftlich zu beantragen. Eine Voraussetzung für die Gewährung eines Zahlungsziels ist eine positive Bonitätsprüfung des Auftraggebers durch MLINE. Die Höhe des gewährten Zahlungsziels ist individuell zu vereinbaren und ist in jedem Fall vom Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängig. Zahlungen sind auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten und gelten erst mit Einlangen auf diesem Konto als erfolgt.

8.2 Kommt es bei Rechnungen mit vereinbartem Zahlungsziel zu einem Zahlungsverzug, ist MLINE berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. sowie sämtliche aus dem Verzug entstehende Einziehungs-, Mahn- und Diskontspesen, insbesondere Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, geltend zu machen.

8.3 MLINE behält sich bei Zahlungsverzug vor, zukünftige Lieferungen und Abonnements nur mehr per Vorauskassa durchzuführen bzw. zu verrechnen.

8.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist MLINE nach eigener Wahl berechtigt, alle Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen auszusetzen bzw. nach zweimaliger schriftlicher Mahnung die diesbezüglichen Vertragsverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

8.5 Davon unberührt bleibt das Recht zu Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus Zahlungsverzug.

8.6 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen solche von MLINE ist jedenfalls ausgeschlossen.

8.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge der Verwendung der Software von MLINE, von seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern geschaffenen und hochgeladenen Werke (Bildmaterialien, Texte, Videos, Links etc.) nur für Auftragszwecke Verwendung finden und keine Urheberrechte und urheberrechtliche Verwertungsrechte verletzen. MLINE haftet unter keinen Umständen für vom Auftraggeber hochgeladene Werke. Der Auftraggeber wird MLINE im Fall einer direkten Inanspruchnahme schad- und klaglos halten.

9.2 Die Verwendung von werblichen Äußerungen und Angaben von MLINE durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt MLINE zur fristlosen Kündigung aller noch aktiven Abonnements für die angebotenen Softwareprodukte. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe werblicher Äußerungen jeglicher Art von MLINE an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MLINE.

9.3 Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den von MLINE geschaffenen Werken verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich bei MLINE.

9.4 Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, räumt MLINE dem Auftraggeber für die verwendete Software bzw. Programmadaptierungen ein nicht ausschließliches und auf die Vertragsdauer befristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist mit den Gebühren abgegolten.

9.5 MLINE ist berechtigt, die Software und die Programmadaptierungen selbst weiter zu nutzen und an Dritte nicht-exklusiv weiter zu lizenzieren und zu vertreiben. Im Hinblick darauf, dass die Software und die Programmadaptierungen geistiges Eigentum von MLINE sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung der Abonnementgebühren ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang und den im Vertrag festgelegten Orten oder Gebieten. Jede dennoch erfolgte Weitergabe an Dritte, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses des Auftraggebers, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Unterlassung-, Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche nach sich.

10.1 Der Auftraggeber wird entsprechend dem Datenschutzgesetz und der DSGVO davon unterrichtet, dass MLINE personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung dieses Vertrages sowie insbesondere zu Zwecken der Planung, Marketing, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken speichert und verarbeitet oder durch Dritte verarbeiten lässt.

10.2 Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten wie in diesen AGB sowie speziell in der Datenschutzerklärung von MLINE erwähnt. Diese können Sie jederzeit unter https://akkut.at/datenschutz/ abrufen. Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass er seine Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann. Im Fall eines solchen Widerrufs hat der Auftraggeber alle Nachteile daraus, insbesondere einen Lieferverzug oder die gänzliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung, zu tragen und MLINE den bisher entstandenen Aufwand zu ersetzen.

10.3 MLINE gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO die Wahrung des Datengeheimnisses. Überlassenes Material (Datenträger, Daten jeglicher Art, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden auf Wunsch des Auftraggebers unter Einhaltung etwaiger gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten an den Auftraggeber zurückgegeben bzw. von MLINE gelöscht.

10.4 Soweit sich MLINE Dritter zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bedient, ist MLINE berechtigt, die ermittelten und verarbeiteten Daten des Auftraggebers offen zu legen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Offenlegung seitens MLINE erfolgt unter Einhaltung eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO, welcher zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenüber MLINE verpflichtet.

10.5 MLINE setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten bzw. Medien zu schützen. MLINE ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn die Daten dennoch, insbesondere durch Eingriff Dritter, zugänglich oder von Unbefugten weiterverwendet werden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber MLINE aus einem derartigen Zusammenhang wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß einvernehmlich ausgeschlossen.

10.6 Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von MLINE darf der Auftraggeber nur nach vorhergehender ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch MLINE an Dritte weitergeben. Davon umfasst sind insbesondere Produktpreise, der jeweilige Lieferumfang sowie Auftraggeber-Spezifische Konditionen auch alle anderen Informationen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsverbindung mit MLINE bekannt geworden sind und nicht als allgemein bekannt gelten. Die Verpflichtung aus dieser Bestimmung besteht unbefristet auch über das Ende einer Geschäftsbeziehung zu MLINE hinaus.

11.1 MLINE übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Internetseiten, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Insbesondere trifft MLINE keine Verpflichtung zur Prüfung und Feststellung von illegalen, fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten auf diesen Internetseiten.

11.2 MLINE behält es sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

11.3 Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Medien ohne ausdrückliche Zustimmung von MLINE ist nicht gestattet.

12.1 akkut ist eine eingetragene Marke der MLINE Vertriebs- und Produktions GmbH.

12.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, während aufrechter Geschäftsbeziehung mit MLINE mit oder ohne Benutzung der Wortbildmarke "akkut" eine Bezeichnung, die ihn als befugten Vertragspartner von MLINE ausweist, im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Zur Klarstellung wird nochmals festgehalten, dass sich diese Berechtigung des Auftraggebers ausschließlich auf Produkte unter der Marke akkut bezieht. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Marken, Bezeichnungen oder Kennzeichen von MLINE durch den Auftraggeber ist unzulässig.

12.3 Eigene werbliche Maßnahmen des Auftraggebers, die Hard- und Softwareprodukte unter der Marke akkut zum Gegenstand haben (z.B. Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Medien), bedürfen vor ihrer Durchführung der ausdrücklichen Zustimmung durch MLINE. Grundsätzlich muss jede werbliche Maßnahme den von MLINE festgelegten CI/CD Richtlinien entsprechen.

12.4 Die Markenrechte der bei MLINE textlich genannten Marken (z.B. Apple, Samsung, etc.) bleiben im Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

12.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, aus der Nutzung der Marke keine Rechte abzuleiten, insbesondere Neueintragungen und Eintragungen ähnlicher verwechslungsfähig Marken zu unterlassen.

13.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich österreichisches Recht.

13.2 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, oder die sich auf dieses Vertragsverhältnis, dessen Zustandekommen, dessen Verletzung, dessen Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem in Handelssachen zuständigen Gericht in Wien ausgetragen.

13.3 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen, BGBl 1988/96) ist ausgeschlossen.

14.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von MLINE ist Österreich, 1230 Wien, Laxenburger Straße 238.

14.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sind, bleiben die gültigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14.3 MLINE ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des Auftraggebers in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Verträge.

14.4 Gesetzliche Änderungen der Datenschutzbestimmungen treten mit Verständigung in Kraft und können gesondert versendet werden.

Stand 14.08.2024