7.1 MLINE leistet hinsichtlich eigener Hard- und Softwareprodukte die gesetzliche Gewähr. §924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige von MLINE an Auftraggeber überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte, sofern es sich um Garantieleistungen handelt und diese dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden.
7.2 Jede, über die vom Vorlieferanten von MLINE hinausgehende Haftung oder Gewährleistung, ist ausgeschlossen. MLINE ist nach eigener Wahl berechtigt, Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung, Schadensatz oder welchem Rechtsgrund auch immer, direkt an den jeweiligen Vorlieferanten zu übertragen, wozu der Auftraggeber seine Vorabzustimmung erklärt.
7.3 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprodukt ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber gegenüber MLINE reproduzierbar ist.
7.4 Beschränkungen über Gewährleistung und Schadenersatz, die auf den Produkten selbst, auf der Verpackung angegeben oder dem jeweiligen Produkt beigepackt sind, gehen anderen diesbezüglichen Bestimmungen vor.
7.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere solche Mängel oder Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Inbetriebnahme, Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, mangelhaften Einbau, natürliche Abnützung und Einflüsse von außen (z.B. Kälte, Hitze, Störungen durch elektronische Geräte und Kabelverbindungen oder Antennen) einen Bedienungsfehler, eine betriebsbedingte Abnutzung (z.B.: Akkus jeglicher Art und Bauweise), den Betrieb mit falscher Stromspannung, Brand, Blitz, Explosion, Feuchtigkeit, normalen Verschleiß, Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen, Drittsoftware und Parameter, fehlerhafte Programm- oder Softwaredaten oder die unsachgemäße Verbindung mit anderen Hardwarekomponenten Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
7.6 MLINE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Komponenten zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
7.7 Die Gewährleistung entfällt ferner wenn Seriennummer oder Siegel, die am Produkt angebracht sind, entfernt wurden.
7.8 Gewährleistungen können nur gegen Vorweis eines entsprechenden Verkaufsbeleges und, sofern für das betreffende Produkt ausgegeben, mittels Garantiekarte in Anspruch genommen werden oder im Falle von Software-Produkten ein aktives Abonnement vorliegt.
7.9 Mangelhafte Hard- und Softwareprodukte sind unverzüglich nach Auftreten des Mangels schriftlich oder per E-Mail an MLINE zu melden. MLINE ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von MLINE ausschließlich durch Reparatur, Austausch bzw. durch Mängelbeseitigung der Programmierung bei Softwareprodukten. Für Teile, die eine beschränkte Lebensdauer in Abhängigkeit von Benutzung, Behandlung und Pflege haben, leistet MLINE nur eingeschränkt Gewähr.
7.10 Ergibt die Überprüfung am Hard- oder Softwareprodukt nach Gewährleistungsanzeige, dass kein Mangel vorliegt, dann sind die Kosten dieser Überprüfung vom Auftraggeber zu tragen.
7.11 Bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche, aus welchem Grund auch immer, ist der Händler verpflichtet, die in diesen AGB übernommen Verpflichtungen seinen Kunden aufzuerlegen und an diese zu überbinden.
7.12 Die Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne, einschließlich solcher Schäden, die aufgrund einer Funktionsstörung in der Sphäre des Auftraggebers oder eines Dritten auftreten, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §2 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
7.13 Die Haftung von MLINE für Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter, sowie im Fall eigenmächtiger Abänderung der Software, der Konfiguration oder der Verbindung mit Komponenten, die von MLINE oder dem Hersteller nicht ausdrücklich empfohlen wurde, ist ausgeschlossen.